Rechtsanwaltskanzlei in Berlin
Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Als Rechtsanwältin verfüge ich über jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit der Justiz und eine hohe Qualifikation und unterliege der Schweigepflicht. Als Fachanwältin gehe ich meiner Weiterbildungspflicht nach.
Die häufigsten Fälle aus dem Familienrecht, die ich bearbeite, betreffen vor allem Ehescheidungen, Trennungen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzungen, Zugewinnausgleich, Unterhaltsrecht (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt u.a.), Versorgungsausgleich, Ehevertrag, Gewaltschutzverfahren etc.
Im Strafrecht vertrete ich meistens die Opfer. Die Geschädigten sollen möglichst dem Strafverfahren als Nebenkläger beitreten können. Ich biete aber auch die Verteidigung von Beschuldigten und Angeklagten an.
Viele meiner Mandanten wissen es zu schätzen, dass ich über beide Spezialisierungen verfüge, weil es gerade im häuslichen Bereich besonders emotional zugeht.