Rechtsanwältin Stark ist Fachanwältin für Familienrecht.
Rechtsanwältin Stark berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere zu folgenden Bereichen:
Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag
Trennung oder Scheidung, einvernehmliche oder streitige Scheidung
insbesondere bei der Regelung von
Unterhalt
Sorgerecht
Umgangsrecht
Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)
Ehewohnung
Hausrat
Versorgungsausgleich
andere Kindschaftssachen, wie
Herausgabe Ihres Kindes
Rückführung Ihres entführten Kindes und grenzüberschreitende Umgangs- und Sorgerechtskonflikte nach HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) oder ESÜ (Europäischen Sorgerechtsübereinkommen) u.a.
Eingriff in die elterliche Sorge (meistens nach § 1666 BGB)
Meinungsverschiedenheit der Eltern bei Angelegenheiten des Kindes
Adoption
Kindesmissbrauch
Gewaltschutz
auch jeweils in Eilverfahren (einstweilige Anordnung) und
auch jeweils in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (Kammergericht).
Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 Abs. 1 FamFG). Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren, die nicht professionell eingeleitet werden, meist katastrophal enden. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten.