Rechtsanwältin  Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht      Fachanwältin für Strafrecht

Rechtsanwältin Stark ist Fachanwältin für Familienrecht. 

Im Familienrecht geht es vor allem um Streitigkeiten oder Regelungen zwischen Ehegatten, zwischen Kindern und Eltern sowie zwischen Lebenspartnern. 

 

Rechtsanwältin Stark berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere zu folgenden Bereichen:

Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag

Trennung oder Scheidung, einvernehmliche oder streitige Scheidung
insbesondere bei der Regelung von

Unterhalt

Sorgerecht

Umgangsrecht

Vermögensausgleich (Zugewinnausgleich, Gütertrennung, Gütergemeinschaft)

Ehewohnung

Hausrat

Versorgungsausgleich

andere Kindschaftssachen, wie
Herausgabe Ihres Kindes
Rückführung Ihres entführten Kindes und grenzüberschreitende Umgangs- und Sorgerechtskonflikte nach HKÜ (Haager Kindesentführungsübereinkommen) oder ESÜ (Europäischen Sorgerechtsübereinkommen) u.a.
Eingriff in die elterliche Sorge (meistens nach § 1666 BGB)
Meinungsverschiedenheit der Eltern bei Angelegenheiten des Kindes

Adoption

Kindesmissbrauch

Gewaltschutz

auch jeweils in Eilverfahren (einstweilige Anordnung) und

auch jeweils in Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht (Kammergericht).  

Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen (§ 114 Abs. 1 FamFG). Die Erfahrung zeigt, dass Verfahren, die nicht professionell eingeleitet werden, meist katastrophal enden. Lassen Sie sich rechtzeitig anwaltlich beraten.