Rechtsanwaltskanzlei
Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Strafrecht
Langjährige Erfahrung im Umgang mit der Justiz und hohe Qualifikation bilden die Basis, auf der Rechtsanwältin Stark die hohen Ansprüche ihrer Mandanten erfüllt. Sie ist davon überzeugt, dass ihre kompromisslose Spezialisierung von Vorteil für ihre Mandanten ist. Rechtsanwältin Stark hat sich auf das Familienrecht und das Strafrecht spezialisiert. Sie können sicher sein, dass sie die Besonderheiten Ihrer Sorgen versteht und auf Ihre speziellen Probleme rechtlich eingeht.
Helfen, das ist das Grundprinzip ihrer praktischen Tätigkeit. Rechtsanwältin Stark ist Mitglied und Gründerin einiger gemeinnütziger Vereine. Auch Ihnen möchte sie bei Ihren Problemen und Streitigkeiten hilfreich zur Seite stehen und richtet die Rechtsberatung individuell auf Ihre Bedürfnisse aus. Qualifikation und stetige Weiterbildung sind ihr Fundament. Ihre Berufs- und Lebenserfahrung setzt sie gewinnbringend für Sie ein.