BGH: Rechtsmittel bei Anwendung ausländischen Rechts Aus der Anwendung ausländischen Rechts folgt für sich genommen weder, dass damit Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfen sind (im Anschluss an BGHZ 198, 14), noch, dass das Amtsgericht eine diesbezügliche Zulassung der Beschwerde nach § 61 Abs. 2 und 3 FamFG nicht erwogen hat. Beschl. v. 18.12.2024 (XII ZB 452/23)
BGH: Verhältnismäßigkeit bei Unterbringung Minderjähriger Die geschlossene Unterbringung eines Minderjährigen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ist auch bei vorliegenden Anzeichen für eine psychische Störung unverhältnismäßig, wenn bei dem Minderjährigen im Schwerpunkt pädagogische Defizite bestehen, die nur die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung rechtfertigen. Das gilt auch bei Fehlen eines (regionalen) Angebots an geeigneten Jugendhilfeeinrichtungen (Fortführung von Senat v. 18. Juli 2012 – XII ZB 661/11). Erfordert das vor Genehmigung einer Unterbringung stets einzuholende Sachverständigengutachten eine stationäre diagnostische Abklärung, kann das Familiengericht unter den Voraussetzungen des § 284 FamFG die Unterbringung des Minderjährigen zur Begutachtung anordnen. Beschl. v. 27.11.2024 (XII ZB 164/24)
OLG Thüringen: Verfahrenswert bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs Unter bestimmten Voraussetzungen kann es beim Ausschluss des Versorgungsausgleichs nach § 50 Abs. 3 FamGKG gerechtfertigt sein, lediglich den Mindestwert in Höhe von 1.000 Euro als Verfahrenswert für die Versorgungsausgleichssache festzusetzen. Beschl. v. 26.02.2025 (1 WF 408/24)
OLG Thüringen: Verstoß gegen gerichtlich gebilligte Umgangsvereinbarung Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Gastronom stellt nicht per se einen Entschuldigungsgrund im Sinne des § 89 Abs. 4 Satz 1 FamFG für den zum Umgang berechtigten Elternteil dar. Beschl. v. 17.02.2025 (1 WF 306/24)
OLG Frankfurt: Kein Vereinfachtes Unterhaltsverfahren bei ausländischer Entscheidung Das vereinfachte Unterhaltsverfahren ist auch gemäß § 249 Abs. 2 FamFG unstatthaft, wenn über den Kindesunterhalt eine Entscheidung eines ausländischen Gerichts existiert. Dies gilt unabhängig davon, ob vor einer Vollstreckung das Verfahren nach §§ 36 ff. AUG (Exequaturverfahren) durchgeführt werden müsste. Beschl. v. 11.02.2025 (6 UF 11/25)
OLG Stuttgart: Verjährung güterrechtlicher Ansprüche nach Tod Wird der Güterstand durch Tod eines Ehegatten beendet und ist das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen, so beginnt die Verjährung güterrechtlicher Ansprüche nach §§ 1371 Abs. 2, 1378 BGB nicht erst mit Kenntnis von der fehlenden Erbenstellung; die grob fahrlässige Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände genügt. Beschl. v. 10.02.2025 (11 UF 123/24)
OLG Frankfurt/M.: Nicht-ordnungsgemäße Protokollierung einer Umgangsvereinbarung Wird eine Vereinbarung zum Umgangsrecht nicht ordnungsgemäß protokolliert, ist auf eine Beschwerde gegen den Billigungsbeschluss nach § 156 Abs. 2 FamFG dieser antragsunabhängig nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG aufzuheben und das Verfahren an die erste Instanz zurückzuverweisen. Beschl. v. 10.02.2025 (6 UF 18/25)
OLG Nürnberg: Verfahrenswert bei Antragserweiterung Eine Antragserweiterung stellt in Unterhaltssachen einen eigenständig nach § 51 FamGKG zu bewertenden Antrag dar. Der Verfahrenswert für diesen Antrag ist unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Identität sowohl hinsichtlich des rückständigen Unterhalts als auch des für die ersten zwölf Monate nach dessen Einreichung geforderten Unterhalts aus der Differenz zwischen neu gefordertem Unterhalt und ursprünglich geltend gemachtem Unterhalt zu berechnen. Die Verfahrenswerte für beide Anträge sind zu addieren. Die Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine zu niedrige Festsetzung des Verfahrenswerts ist dahingehend auszulegen, dass die Beschwerde nicht im Namen des Mandanten, sondern durch den Rechtsanwalt im eigenen Namen eingelegt wurde. Beschl. v. 10.02.2025 (11 WF 1133/24)
OLG Köln: Vorrang und Beschleunigungsgebot Im Verfahren nach §§ 155 b, 155c FamFG geht es nicht um die Feststellung einer überlangen Verfahrensdauer, sondern die Verfahren haben das Ziel, anhängige Verfahren zu beschleunigen, um der sich aus den Umgangs- und Sorgerechtsverfahren, bei denen das betroffene Kind fremduntergebracht ist, ergebenden Gefahr der Entfremdung vorzubeugen. Dieses Rechtsschutzziel hat sich jedoch in dem Moment erledigt, in dem das Ausgangsgericht alle zur beschleunigten Verfahrensführung notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, so dass eine Beschleunigungsbeschwerde unzulässig wird. Beschl. v. 31.01.2025 (14 WF 8/25)
OLG Stuttgart: Unterhaltsverwirkung nach unwahren Missbrauchsvorwürfen Der unwahre, hartnäckige Vorwurf sexuellen Kindesmissbrauchs kann zur vollständigen Verwirkung des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt führen. Beschl. v. 30.01.2025 (11 UF 117/24)
OLG Frankfurt/M.: Kinderschutzrechtliche Maßnahmen und Kindeswohl Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (engl. "PAS") ist nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Forschung abzulehnen. Beschl. v. 29.01.2025 (1 UF 186/24)
OLG Stuttgart: Verwirkung von Versorgungsausgleich Folgenschwere Körperverletzungen während der Ehe können zu einem Ausschluss des Versorgungsausgleichs führen (hier: Erblindung auf einem Auge infolge von Tätlichkeiten). Beschl. v. 27.01.2025 (11 UF 222/24)
OLG Rostock: Erstreckung einer Verfahrensbeistandsbestellung Zur Behandlung eines wörtlich so bezeichneten "Antrags" eines Verfahrensbeistands in einem (reinen) Sorgerechtsverfahren, seine Bestellung auf einen Umgangsmehrvergleich zu erstrecken: Gegen eine solche Erstreckung bestehen dem Grunde nach rechtsmethodische Bedenken, weil § 158 Abs. 1 Satz 1 FamFG die Bestellung eines Verfahrensbeistands nur verfahrensgegenstandsbezogen vorsieht. Beschl. v. 22.01.2025 (10 UF 19/24)
OLG Hamm: Verfahrenswert in Ehesachen Bei der Wertberechnung der Ehesache gem. § 43 Abs. 1 S. 1 FamGKG, bei der als weiterer wertbildender Faktor das Vermögen der Beteiligten zu berücksichtigen ist, ist das Grundstück (auch das selbst genutzte Hausgrundstück) mit seinem Verkehrswert anzusetzen. Auf dem Vermögen lastende Schulden (z.B. Grundpfandrechte) sind in ihrer tatsächlichen Höhe abzuziehen. Beschl. v. 17.01.2025 (11 WF 174/24)
OLG Frankfurt/M.: Gegenstandswert in Ordnungsmittelverfahren Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit bemisst sich in einem Ordnungsmittelverfahren nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG i.V.m. § 890 ZPO grundsätzlich nach dem Hauptsachewert und nicht einem Bruchteil dieses Werts (Anschluss an BGH v. 3.6.2024 – I ZB 42/23). Bilden mehrere behauptete Verstöße gegen eine Gewaltschutzanordnung nach den Grundsätzen der strafrechtlichen Konkurrenzlehre eine natürliche Handlungseinheit, so handelt es sich auch in Ansehung der Rechtsanwaltsgebühr von VV 3309 RVG um eine Angelegenheit, so dass für den Rechtsanwalt die Verfahrensgebühr nur einmal aus dem Hauptsachewert im Vollstreckungsverfahren anfällt. Die nach § 33 RVG auf Antrag zu erfolgende gerichtliche Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gilt nur für denjenigen Anwalt, der den Antrag gestellt hat und nicht für die Anwälte der anderen Beteiligten, was im Tenor auszusprechen ist. Beschl. v. 16.01.2025 (6 WF 164/24)
OLG Frankfurt: Kostenentscheidung im Vaterschaftsfeststellungsverfahren Weder der Umstand, dass der Putativvater nicht bereit war, nach Einholung eines Privatgutachtens die Vaterschaft vorgerichtlich anzuerkennen noch derjenige, dass die Kindesmutter versichert hat, in der gesetzlichen Empfängniszeit nur mit dem Putativvater verkehrt zu haben, rechtfertigen es, dem als Vater festzustellenden Beteiligten die Kosten des Vaterschaftsfeststellungsverfahren alleine aufzuerlegen, wenn dieser zum Zeitpunkt des Verkehrs keine Beziehung mit der Mutter geführt hat und ihm die Lebensverhältnisse der Mutter nicht bekannt waren. Beschl. v. 13.01.2025 (6 WF 155/24)
OLG Frankfurt: Keine Beschwerdeberechtigung des sorgeberechtigten Elternteils bei Ablehnung Kontaktverbot Ein (mit-)sorgeberechtigter Elternteil ist nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt, selbst gegen eine von ihm angeregte, aber abgelehnte Entscheidung des Familiengerichts zur Verhängung eines Kontaktverbots gegen einen Dritten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 BGB Beschwerde einzulegen (Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss v. 22.3.2024 - 1 UF 152/23, BeckRS 2024, 6008). Beschl. v. 09.01.2025 (6 UF 229/24)
KG: Umgang des mutmaßlichen Scheinvaters Das Umgangsrecht aus § 1684 Abs. 1 BGB steht dem rechtlichen Vater auch dann zu, wenn seine Vaterschaft eine "leere Hülle" ist, sein Umgang kann gemäß § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB nur im Falle einer Kindeswohlgefährdung ausgeschlossen werden (Abgrenzung zu OLG Frankfurt v. 8. 11. 1989 - 5 UF 212/89, FamRZ 1990, 655). Ob der rechtliche Vater auch leiblicher und/oder sozialer Vater ist und ob das Umgangsbegehren (auch) aufenthaltsrechtlich motiviert ist, ist für das Recht auf Umgang grundsätzlich nicht relevant, sondern kommt bei der Prüfung eines Umgangsausschlusses erst bei der erforderlichen Abwägung und Gewichtung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Tragen. Beschl. v. 12.12.2024 (17 UF 135/23)
OLG Karlsruhe: Wahl des Taufnamens Die Wahl des Taufnamens stellt dann eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 1628 BGB dar, wenn die Durchführung der Taufe selbst davon abhängt, dass die Eltern sich auf einen Taufnamen verständigen. Es entspricht dem Wohl des Kindes am besten, wenn auch als Taufnamen die amtlichen Vornamen gewählt werden. Beschl. v. 09.12.2024 (2 UF 200/24)
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