Rechstanwältin Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht      Fachanwältin für Strafrecht

Kosten allgemein

Im ersten Gespräch werden Ihnen die voraussichtlich anfallenden Kosten für die gesamte anwaltliche Tätigkeit und gegebenenfalls der Gerichtskosten ermittelt.


Erstgespräch

Rechtsanwältin Stark rechnet grundsätzlich für die erste Stunde 200,00 € ab.


Weitere Vergütung

Rechtsanwältin Stark rechnet grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (http://www.gesetze-im-internet.de/rvg) ab. Für bestimmte Tätigkeiten kann aufgrund des Aufwandes der Rechtsanwältin – entweder Mehraufwand oder aber auch Minderaufwand – Stundenhonorar vereinbart werden.   


Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe

Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren/Prozess zu tragen, haben Sie die Möglichkeit Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe zu beantragen (s. Links und Downloads: http://www.justiz.nrw.de/bs/formulare/prozesskostenhilfe/index.php). Diese Hilfe kommt für ein gerichtliches Verfahren in Betracht (Vor dem Familiengericht heißt dieser Begriff Verfahrenskostenhilfe). Die hierzu notwendigen Belege müssen dem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in Kopie beigefügt werden. Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe setzt zusätzlich hinreichende Erfolgsaussichten der von Ihnen angestrebten Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung voraus. Wenn Ihnen die Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht vom Gericht versagt wird, müssen Sie die Anwaltskosten tragen. Wenn Ihnen zwar Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, Sie aber den Prozess verlieren, müssen Sie die Anwaltskosten der Gegenseite tragen. Der Antrag wird in der Regel über die Rechtsanwältin eingereicht. Die Prozesskostenhilfe finanziert die Gerichtskosten und einen beträchtlichen Teil der Anwaltskosten.


Strafsachen

In Strafsachen besteht in bestimmten Fällen (§ 140 StPO) die Möglichkeit, einen Pflichtverteidiger beigeordnet zu bekommen. Nebenkläger haben die Möglichkeit einen Beistand bestellen zu lassen (§ 397a SPO). In manchen Fällen findet die Beiordnung eines Anwalts nur statt, wenn die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe nachgewiesen werden. In manchen Fällen übernimmt der Weisse Ring die Erstberatung. s. Kosten in Strafrecht oben in der Leiste.


Zögern Sie nicht, Rechtsanwältin Stark auf die zu erwartende Anwaltsvergütung anzusprechen.