Erstgespräch
Rechtsanwältin Stark rechnet grundsätzlich für die erste Stunde 200,00 € ab.
Kosten für eine
Strafverteidigung bzw. Nebenklagevertretung
Die Kosten für eine Strafverteidigung bzw. Nebenklagevertretung sind, gemessen an der Bedeutung einer Verurteilung, geringer als mancher denkt.
Die Kosten ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) (http://bundesrecht.juris.de/rvg/http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/N/Nebenklage/index.php).
Abgesehen von der Möglichkeit einer individuellen Honorarvereinbarung können Sie sich die Kosten für eine Strafverteidigung bzw. Nebenklagevertretung im Erstgespräch mit Rechtsanwältin Stark ermitteln lassen.
Rechtsschutzversicherung für Strafsachen?
Eine Rechtschutzversicherung ist eine sinnvolle Sache.
Die Rechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten. Die Rechtschutzversicherung übernimmt allerdings nur in wenigen Fällen die Kosten für eine Strafverteidigung. Auf jeden Fall sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage machen, ob diese die Kosten Ihres Rechtsstreites übernimmt. Die Ausführungen betreffen Versicherungsverträge die typisch sind: Vorsatzdelikte (Diebstahl, Betrug, Unterschlagung etc.) sind grundsätzlich (mit Ausnahmen) ausgeschlossen. Eine Rechtschutzversicherung kommt in der Regel dann für die Kosten auf, wenn das vorgeworfene Delikt fahrlässig begangen worden ist.
Beispiel: Kraftfahrer K wird mit 2,2 Promille angehalten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm in der Anklageschrift fahrlässige Trunkenheit im Verkehr vor. Der Rechtschutz tritt ein und überweist die Rechtsanwaltskosten. In der Hauptverhandlung wird K aber wegen vorsätzlicher Trunkenheit verurteilt. Die Rechtschutzversicherung kann die gezahlten Anwaltskosten von K zurück verlangen.
Die Verkehrsrechtschutzversicherung übernimmt bei folgenden Delikten im Straßenverkehr die Anwaltskosten: fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Bei folgenden Verkehrsdelikten übernimmt die Verkehrsrechtschutzversicherung keine Kosten: Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Unfallflucht Die Familienrechtschutzversicherung übernimmt bei allen Fahrlässigkeitsdelikten (z.B. fahrlässige Brandstiftung) die Rechtsanwaltskosten.
Die meisten Rechtschutzversicherungen übernehmen aber zumindest die Kosten für eine anwaltliche Beratung in einer Strafsache.
Pflichtverteidigung für den Angeklagten
Es gibt Fälle, in denen der Angeklagte einen sog. Pflichtverteidiger zur Seite gestellt bekommt. Es kommt bei der Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht auf Bedürftigkeit des Beschuldigten an (§ 140 StPO) (http://dejure.org/gesetze/StPO/140.html). Das Gesetz regelt, wann eine sogenannte "notwendige Verteidigung" gegeben ist. Es sind vor allem Fälle,
- in denen ein Angeklagter sich in Haft befindet,
- in denen die Anklage nicht zum Amtsgericht, sondern zum Landgericht erhoben worden ist,
- bei denen dem Angeklagten nicht nur ein Vergehen (z.B. Diebstahl), sondern ein Verbrechen (z.B. Raub) zur Last gelegt wird.
- die Sach- und Rechtslage aus Sicht des Angeklagten schwierig ist.
- Eine Pflichtverteidigung ist auch möglich bei einem drohenden Berufsverbot, drohendem Bewährungswiderruf oder
- wenn der Angeklagte nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.
Prozesskostenhilfe für das Opfer einer Straftat
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Opfern von Straftaten für die Kosten eines Rechtsanwalts Prozesskostenhilfe gewährt werden. Das Antragsformular finden Sie hier: https://justiz.de/service/formular/dateien/zp1a.pdf Bitte fügen Sie die entsprechenden Belege und die Kontoauszüge der letzten 2-3 Monate an und reichen Sie die Unterlagen bei mir ein.
Beratungshilfe
Gegen Vorlage eines Beratungshilfescheines und einer Pauschale von 15,00 € können ggf. die Kosten der Erstberatung von der Staatskasse übernommen werden.
s. hierzu: http://www.justiz.nrw.de/BS/rechta_z/B/Beratungshilfe/index.php
Weisser Ring
In diversen Fällen bietet der Weisse Ring e.V. finanzielle Unterstützung für Opfer von Straftaten an.
Freispruch
Bei einem Freispruch trägt die Landeskasse die Prozesskosten.