Rechstanwältin Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht      Fachanwältin für Strafrecht
Rechtsanwältin Stark ist  Fachanwältin für Strafrecht.

 

 

Sie hat besondere Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen, d.h. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften (§ 13 Nr. 1 FAO), das materielle Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (§ 13 Nr. 2 FAO), das Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht (§ 13 Nr. 3 FAO).Weiter erforderlich ist zum Erwerb des Titels eines Fachanwalts für Strafrecht der Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen.

Mehr dazu können Sie in den Unterordnern Strafverteidigung und Opfervertretung lesen.